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Beschreibung

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN  
 

RESERVIERUNGEN UND ZAHLUNGEN

Alle Reservierungen müssen auf schriftlichem Wege, per E-Mail, Fax oder persönlich im Reisebüro South Tours oder den Büros unserer Geschäftspartner abgeschlossen werden. Der Kunde ist verpflichtet alle notwendigen Informationen, die wichtig für den Reservierungsprozess sind, gewähr zu leisten. Bei der Reservierung ist es erforderlich, eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vollen Betrags einzuzahlen. Der Rest sollte nicht früher als 30 Tage vor dem Start der Dienstleistung oder des Ausflugs eingezahlt werden.

STORNIERUNG UND ABSAGE DER REISE

Wenn der Kunde die gebuchte Reise absagen oder abbrechen möchte, dann sollte das auf schriftlichem Wege erfolgen – per E-Mail info@south-tours.com oder Fax +385 (0) 21 881 030. Das Datum der schriftlichen Absage stellt die Basis für die Kostenabrechnung der Absage dar, die der Reiseveranstalter pro Person (Prozentsatz des vollen Betrags) und nach folgenden Bedingungen, berechnen wird:

  • 30 oder mehr Tage vor Beginn/Ankunft    10 % - des Paketpreises

  • 29-22 Tage vor Beginn/Ankunft                25 % - des Paketpreises

  • 21-15 Tage vor Beginn/Ankunft                40 % - des Paketpreises

  • 14-8   Tage vor Beginn/Ankunft                80 % - des Paketpreises

  • 7-0     Tage vor Beginn/Ankunft              100 % - des Paketpreises

  • Beim Nichterscheinen auf der Reise/dem Ausflug und ohne vorherige schriftliche Absage, behält das Reisebüro den vollen Betrag von 100 % des Paketpreises, unabhängig vom Grund der Stornierung.

 

PROGRAMMABSAGE UND -ÄNDERUNG VON SEITEN DES VERANSTALTERS

Der Veranstalter kann ein Reisepaket vollständig oder teilweise absagen, falls vor oder während der Programmrealisierung außerordentliche Umstände eintreten, die nicht eliminiert oder vermieden werden können. Der Veranstalter kann ein Reisepaket stornieren, wenn nicht genügend Reisegäste angemeldet sind, wobei die Personenanzahl bei jedem Angebot speziell angeführt wird.  Veranstalter wird darüber alle Reisegäste wenigstens 5 Tage vor Beginn der Programmrealisierung benachrichtigen. In diesen Fällen ist der Reiseveranstalter nicht verpflichtet, den Reisegästen irgendeinen Schaden zu ersetzen, während der Reisegast das Recht auf die Rückzahlung des voll eingezahlten Betrags hat. Der Veranstalter behält das Recht der vollständigen oder partiellen Änderung des Reisepakets, wenn unmittelbar vor dem Beginn der Reise außergewöhnliche Umstände eintreten, die nicht eliminiert oder vermieden werden können, wie beispielsweise Wetterbedingungen, Wasserspiegel, Naturgewalten, besondere Ereignisse u. ä. Die Reiseprogramme können auch Änderungen, abhängig von physischen Möglichkeiten und Wünschen der Gruppe, untergeordnet werden.

Im Fall außerordentlich zahlreicher Absagen wird der Reiseveranstalter die Kunden so früh wie möglich informieren und ihnen folgende Optionen vorschlagen:

  • Der Kunde kann einen neuen Termin des Reisebeginns oder einer neuen Destination im Angebot des Veranstalters zusagen.

  • Der Kunde kann einem Ersatzprogramm/Ausflug eines identischen oder ähnlichen Inhalts zusagen.

  • Der Kunde kann die Reservierung vollständig Absagen, mit voller Geldrückzahlung.

 

Der Kunde ist verpflichtet das Reisebüro über seine Entscheidung im Zeitraum von 7 Tagen vor dem Programmbeginn zu informieren. Falls sich der Kunde nicht meldet, wird das Reisebüro ein Ersatzprogramm/Ausflug reservieren.

 

GELDRÜCKZAHLUNG

Falls der Kunde nicht mit der Unterkunft, der Ausrüstung oder der Dienstleistung zufrieden ist, kann er sofort den Reisebüroangestellten (Reisebüroleiter oder -Vertreter) kontaktieren, damit so schnell wie möglich eine Alternative gefunden wird. Geldrückzahlungsanträge werden nicht in Betracht genommen, wenn das Reisebüro nicht rechtzeitig darüber informiert wurde. Alle Geldrückzahlungsanträge müssen ans Reisebüro schriftlich eingereicht werden, im Zeitraum von 30 Tagen nach Reiseende. Der Kunde verpflichtet sich:

  • gültige Reiseausweise zu haben

  • alle Bräuche des Reiselandes zu respektieren und einzuhalten

  • das Reisebüro über alle Formen der Invalidität oder Behinderung, die das Mitmachen am Programm einschränken könnte, rechtzeitig zu informieren

  • dem Dienstleistungsanbieter die Einsicht in die Dokumente, die bestätigen, dass die Dienstleistung bezahlt wurde (Voucher, Bankauszug oder Rechnung, die per Post, E-Mail oder persönlich ausgestellt wurde), zu ermöglichen

  • erfahren ob man ein Visum für Kroatien oder für irgend ein anderes Nachbarland, dessen Besichtigung im Programm einbezogen ist oder die man wegen der Programmrealisierung überqueren muss, benötigt,

  • falls sich der Kunde nicht an diese Richtlinien hält, ist er für entstandene Kosten oder Schaden verantwortlich. Mit der Reservierungsbestätigung akzeptiert der Kunde auf der Stelle, den Dienstleistungsanbieter für entstandenen Schaden zu entschädigen.

PERSÖNLICHER DATENSCHUTZ

Der Kunde gibt freiwillig seine persönlichen Daten an. Die persönlichen Daten sind für das Durchführen der geforderten Dienstleistungen notwendig. Die gleichen Daten werden in der Kommunikation zwischen den Reisebüroangestellten genutzt. Der Reiseveranstalter verpflichten sich, die persönlichen Daten der Kunden nicht außer Landes zu tragen oder an dritte Personen weiterzugeben, sondern nur zum Zweck der Realisierung von gewählten Dienstleistung zu benutzen. Eine Ausnahme sind Stornierung abgeschlossener Versicherung oder Kranken- und Unfallversicherung, Versicherung im Fall des Gepäckverlustes und Krankenversicherung in der Zeit des Aufenthaltes im Reiseland oder Ausland. Falls die Kunden eine Versicherung abschließen möchten, werden die persönlichen Daten des Kunden an die Versicherungsgesellschaft weitergeleitet. Die persönlichen Daten werden gemäß dem Amtsbeschluss für die persönliche Datensammlung, -Verarbeitung und –Absicherung in der Datenbasis aufbewahrt.

 

GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT

Falls der Kunde nicht damit zufrieden ist, wie seine Beschwerde verarbeitet wurde, kann er einen Gerichtsbeschluss beantragen. Der Kunde und der Reiseveranstalter werden versuchen den möglichen Streit in einer Einigung zu lösen und falls dieses nicht möglich ist, wird die gerichtliche Zuständigkeit in Split, gemäß den Gesetzen der Republik Kroatien bestimmt. 

 

 

Adresse 2: Mrčelina 1, Split General manager: Sandra Samardžić